Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG)
Wir bestätigen, dass wir das Mindestlohngesetz (MiLoG) in seiner jeweils geltenden Fassungbeachten, insbesondere, dass das von uns gezahlte Entgelt an unsere, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, eingesetzten Beschäftigten mindestens den aktuell gültigen Mindeststundensatz beträgt und versichern ausdrücklich, dass daneben keine weiteren Abzüge von den Löhnen unserer Beschäftigten erfolgen.